Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Entsprechend der bundesweit geltenden Lizenzerteilung der Bundesnetzagentur unter Lizenznummer 1905 gilt als Geltungsbereich für die Abholung und Zustellung der zur Zeit angebotenen Dienstleistungen das Bundesgebiet von Deutschland.

Vertragsverhältnis bei Abholung vom Versender

Versender und Abholer füllen gemeinsam die Monatsliste (Versender) bzw. Tagessammel-Liste (Abholer) aus. Die Monatsliste bzw. Abholliste sind Abrechnungsgrundlage für die sofortige, wöchentliche, 14-tägige oder monatliche Rechnungsstellung.

Die Listen dürfen nachträglich nicht verändert werden.

Die Abholung bzw. Zustellung der jeweiligen Dienstleistung kann durch die Goldmann Consulting e.K. – private Postdienstleistung – unterbleiben, wenn das Zahlungsziel überschritten wurde oder wiederkehrende verzögerte Zahlungen auftreten.

Die Beförderung erfolgt nach den Auflagen der Lizenz durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn.

Die Gebühren für die Beförderung, Zustellungen und den Leistungsumfang sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Forderungen können an Dritte abgetreten werden.

Leistungsumfang bei Abholung vom Versender

Zustellung max. 2 Tage bei Abholung bis 17:00 Uhr.

Bei Übergabeeinschreiben 2 Zustellversuche. Empfänger erhält bei Nichtantreffen eine Mitteilungskarte.

Versender erhält bei Einwurf- oder Übergabeeinschreiben einen Zustellungsbeleg mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift.

Bei Paket- oder Rollenzustellung Unterschrift durch Empfänger. Unterschriftenliste wird auf Wunsch dem Versender ausgehändigt.

Zustellung

Briefe können NICHT an ein POSTFACH zugestellt werden.

Voraussetzung ist immer die Zustellung der Sendung in einen Briefkasten mit bekannter Adresse.

Der Absender sorgt dafür, dass jede Sendung eine korrekte Empfängeradresse und eine von außen erkennbare Absenderangabe aufweist.

Die Goldmann Consulting e.K. behält sich ausdrücklich die Nicht-Zustellung vor, wenn große freilaufende Hunde auf dem Grundstück, wo zugestellt werden soll, herumlaufen und kein Zustellbehältnis (z.B. Briefkasten) außerhalb des Grundstücks vorhanden ist oder kein Name festgestellt werden kann.

In Fällen das Gewalt gegen Zusteller zu befürchten ist, können wir die Zustellung ablehnen.

Desweiteren behalten wir uns vor, Sendungen nicht zu zustellen wenn:

  • bei schlechter Witterung, die Zuwege zum Empfänger sich ein einem schlechten Zustand befinden und eine sichere Zustellung nicht gewährleistet ist.
  • Keine Hausnummer erkennbar ist, es sei denn, der Empfänger ist dem Zusteller bekannt.
  • Kein Straßenname (Straßenschild) ersichtlich ist (z.B. Neubaugebiete)

Desweiteren behalten wir uns vor, Sendungen, die zwar in die von uns angebotenen Zustellgebiete fallen, per DP AG zu versenden, sofern es in Partnergebieten Anlass hierfür gibt. Diese Kosten werden umsatzsteuerfrei an den Kunden weiterbelastet.

Einschreiben:
Einwurfeinschreiben werden formgerecht vom Zusteller mit der Einwurfuhrzeit und seiner Unterschrift bestätigt. Der Beleg wird innerhalb von 3 Tagen an den Auftraggeber übergeben. Einschreiben in PLZ-Gebiete von Kooperationspartnern, die keine Lizenz für die Beförderung von Einschreiben haben, werden via DP AG versendet und die Kosten mehrwertsteuerfrei dem Kunden belastet.

Übergabeeinschreiben:
Übergabeeinschreiben werden an Adressaten/Ehepartner/Familienmitglieder oder an eine entsprechend beauftragte Person gegen Unterschrift übergeben. Der Beleg wird innerhalb von 3 Tagen mit Übergabeuhrzeit an den Auftraggeber übergeben. Zwei Zustellversuche mit Benachrichtigungskarte sind im Preis enthalten. Übergabeeinschreiben in PLZ-Gebiete von Kooperationspartnern, die keine Lizenz für die Beförderung von Einschreiben haben, werden via DP AG versendet und die Kosten mehrwertsteuerfreu dem Kunden belastet.

Besonderheiten bei der Beförderungsart Infobrief:
Bei Infobriefen ist die Mindestmenge 50 Stück.

Es können auch weniger Infobriefe aufgegeben werden, berechnet wird immer der Wert von 50 Stück. Für Infobriefe werden innerhalb von 3 Werktagen zugestellt.

  • Diese Sendungsart muss in der Abholliste vom Auftraggeber und Abholer gesondert eingetragen werden.
  • Ein Muster vom Inhalt der Sendung ist erforderlich.
  • Bei erfolglosem ersten Zustellversuch wird die Zustellung ein zweites Mal nicht versucht.
  • Nichtzustellbare Sendungen werden nicht recherchiert.
  • Es gelten die Voraussetzungen für Infobrief gem. denen der DP AG und Regulierungsbehörde: alle Briefe sind von gleichem Inhalt und Gewicht – lediglich Empfängeradressen weichen ab, alle Briefe sind maschinenlesbar und eine Vorsortierung nach PLZ erfolgt durch den Versender.

Haftung

Die Haftung bei Verlust und Beschädigung beträgt pro Brief bis zu € 25,00. Der Auftraggeber trägt die Beweislast. Haftungsausschluss besteht bei höherer Gewalt, Streik, Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Naturkatastrophen, Feuer, Diebstahl und Wasserschäden.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Briefe, Nachsendeaufträge, Einlagerungsaufträge, Päckchen, Pakete oder Rollen, die als Serviceleistung vom Versender über die Goldmann Consulting e.K. zur Deutschen Post AG befördert werden.

Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn keine ordnungsgemäßen Zustelleinrichtungen (z.B. Briefkästen) vorhanden sind oder Briefkästen überfüllt sind und somit Briefe abhanden kommen könnten bzw. Diebstahl durch Dritte.

Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz

Goldmann Consulting e.K. verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses.

Vollmacht

Vollmacht gegenüber der Deutschen Post AG. Der Auftraggeber erteilt der Goldmann Consulting e.K. die jederzeit widerrufliche Vollmacht sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß über den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Sonstige Regelungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen von ihrer Wirksamkeit unberührt.

Für Paketbeförderungen gelten die AGBs des jeweiligen Paketbeförderungsunternehmen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Achim.